Krankmeldung, Entschuldigung & Antrag auf Beurlaubung
Krankmeldungen
Wenn eine Schülerin/ein Schüler erkrankt ist, setzen die Erziehungsberechtigten/die volljährige Schülerin/der volljährige Schüler
die Schule vor Unterrichtsbeginn darüber in Kenntnis und nennen einen Grund sowie die voraussichtliche Dauer der Verhin-
derung. Ab sofort (April 2025) entfällt das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung nach der Krankmeldung.
Details entnehmen Sie dem Elternbrief der Schulleitung vom vom 31.03.2025
Wenn Sie Ihr Kind krank bzw. abwesend melden wollen, rufen Sie bitte
am selben Tag bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat an: Tel. 0621 293-8276.
Alternativ schicken Sie uns eine Mail an: krankmeldung@gsg-mannheim.de
Beurlaubungen
Eine Beurlaubung vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen kann in Ausnahmefällen erfolgen (vgl. Schulbesuchs-
verordnung), wenn vorher und rechtzeitig ein schriftlicher Antrag mit Begründung gestellt wird. Dazu gehören zum Beispiel
geplante ärztliche Untersuchungstermine, Führerscheinprüfungen etc. Ein Urlaubsantrag für die Teilnahme an politischen Demon-
strationen kann grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Handelt es sich um eine Unterrichtsstunde, entscheidet die Fachlehrkraft über den Antrag, bei einem Tag die Klassenleitung bzw. die
Tutorin/der Tutor, bei mehr als einem Tag die Schulleitung. Sollte ein Tag direkt vor oder nach den Ferien betroffen sein, entscheidet
ebenfalls die Schulleitung.