Krankmeldung, Entschuldigung & Antrag auf Beurlaubung
Krankmeldungen
Wenn eine Schülerin/ein Schüler erkrankt ist, setzen die Erziehungsberechtigten/die volljährige Schülerin/der volljährige Schüler
die Schule vor Unterrichtsbeginn darüber in Kenntnis und nennen einen Grund sowie die voraussichtliche Dauer der Verhin-
derung. Zusätzlich muss eine schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen im Sekretariat abgegeben werden, wenn die
Schule am o. g. Tag nur telefonisch oder elektronisch per Mail informiert wurde. Ansonsten gelten die Fehltage als unentschuldigt.
Klassenarbeiten bzw. Klausuren, die an solchen unentschuldigten Tagen geschrieben wurden, werden mit der Note „ungenü-
gend“ bewertet.
Eine Entschuldigung innerhalb dieser Frist muss auch vorgelegt werden, wenn eine Schülerin/ein Schüler im Verlauf des Schul-
tages frühzeitig entlassen wird.
Die schriftliche Entschuldigung kann auch in digitaler Form erfolgen (z.B. als Foto im Dateianhang einer Mail). Wichtig ist, dass die
handschriftliche Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schülers klar und
deutlich erkennbar ist.
Wenn Sie Ihr Kind krank bzw. abwesend melden wollen, rufen Sie bitte
am selben Tag bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat an: Tel. 0621 293-8276.
Alternativ schicken Sie uns eine Mail an: krankmeldung@gsg-mannheim.de
Beurlaubungen
Eine Beurlaubung vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen kann in Ausnahmefällen erfolgen (vgl. Schulbesuchs-
verordnung), wenn vorher und rechtzeitig ein schriftlicher Antrag mit Begründung gestellt wird. Dazu gehören zum Beispiel
geplante ärztliche Untersuchungstermine, Führerscheinprüfungen etc. Ein Urlaubsantrag für die Teilnahme an politischen Demon-
strationen kann grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Handelt es sich um eine Unterrichtsstunde, entscheidet die Fachlehrkraft über den Antrag, bei einem Tag die Klassenleitung bzw. die
Tutorin/der Tutor, bei mehr als einem Tag die Schulleitung. Sollte ein Tag direkt vor oder nach den Ferien betroffen sein, entscheidet
ebenfalls die Schulleitung.