Krankmeldung, Entschuldigung & Antrag auf Beurlaubung

Krankmeldungen

Wenn eine Schülerin/ein Schüler erkrankt ist, setzen die Erziehungsberechtigten/die volljährige Schülerin/der volljährige Schüler
die Schule vor Unterrichtsbeginn darüber in Kenntnis und nennen einen Grund sowie die voraussichtliche Dauer der Verhin-
derung.

 

Wenn Sie Ihr Kind krank bzw. abwesend melden wollen,
werden Sie am selben Tag bis spätestens 8:00 Uhr aktiv und …

… rufen im Sekretariat an: Tel. 0621 293-8276 (ab 7:30 Uhr)

… schicken uns eine Mail an krankmeldung@gsg-mannheim.de

… schicken eine Nachricht über WebUntis

… setzten ihr Kind auf WebUntis als abwesend

 

Geht ihre Krankmeldung innerhalb von zwei Tagen nach Krankheitsbeginn auf einem der angegebenen Wege
bei uns ein, so gilt ihr Kind als „entschuldigt“. 

Das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung nach einer Krankmeldung ist erforderlich,
kann allerdings in Ausnahmefällen durch die Klassenleitung eingefordert werden.

 

Entschuldigungsprozedere als Download

 

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen kann in Ausnahmefällen erfolgen (vgl. Schulbesuchs-
verordnung), wenn vorher und rechtzeitig ein schriftlicher Antrag mit Begründung gestellt wird. Dazu gehören zum Beispiel
geplante ärztliche Untersuchungstermine, Führerscheinprüfungen etc. Ein Urlaubsantrag für die Teilnahme an politischen Demon-
strationen
kann grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Handelt es sich um eine Unterrichtsstunde, entscheidet die Fachlehrkraft über den Antrag, bei einem Tag die Klassenleitung bzw. die
Tutorin/der Tutor, bei mehr als einem Tag die Schulleitung. Sollte ein Tag direkt vor oder nach den Ferien betroffen sein, entscheidet
ebenfalls die Schulleitung.

 

Antrag auf Beurlaubung als Download