Schulvereinbarung

Die Schulvereinbarung des GSG

Am Geschwister-Scholl-Gymnasium wollen wir unserem Schulmotto entsprechend mit­einander lernen und miteinander leben. Dazu bedarf es Regeln, die für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Erzie­hungsberechtigte, Schulleitung sowie Angestellte – gelten. Wir alle wollen in einer gesun­den und harmonischen Atmosphäre miteinander arbeiten.

Regeln geben Orientierung, schaffen Ordnung sowie Berechenbarkeit und Verlässlichkeit, vermeiden Konflikte oder helfen, diese zu regulieren, wenn sie dennoch auftreten. Sie bewahren Erprobtes und Bewährtes, geben aber auch gleichzeitig die Möglichkeit zur Veränderung. Allerdings funktionieren sie nur, wenn jedes Mitglied der Schul­gemein­schaft seine Verantwortung hierfür wahrnimmt.

Gemeinschaft lebt durch ein Geben und Nehmen. Während die Rechte des Einzelnen ihn vor der Willkür der Gemeinschaft oder anderer Mitglieder dieser Gemeinschaft schützen und ihm die Möglichkeiten der Beteiligung an Entscheidungsprozessen zeigen, be­schreiben die Pflichten den Beitrag jedes Mitglieds für ein gelebtes Miteinander.

In unserer Schulvereinbarung legen wir diese Verpflichtung jedes einzelnen Mitglieds gegenüber der Gemeinschaft fest. Dabei berücksichtigen wir die Unterschiede zwischen den beteiligten Gruppen und beschreiben für diese die jeweils geltenden Regeln in getrennten Abschnitten.

Zahlreiche hier festgelegte Regeln ergeben sich durch die allgemeine Gesetzgebung sowie durch schulrechtliche Bestimmungen. Sie können deshalb nicht relativiert oder übergangen werden. Andere Rechte und Pflichten werden aus diesen Vorgaben abgeleitet oder sind für die spezielle Situation an unserem Gymnasium formuliert. Diese können grundsätzlich immer auf ihre aktuelle Tauglichkeit überprüft werden. Sie dürfen aber nicht ständig verändert oder dem jeweiligen persönlichen Interesse angepasst werden, es sei denn die Alltagstauglichkeit ist nicht mehr gegeben.

Wir sind uns bewusst, dass das Festlegen von Rechten und Pflichten noch keine gute Schule macht. Es liegt an jedem von uns, diese Schulvereinbarung als Selbstverpflichtung zu verstehen und sie mit Leben zu erfüllen, sie als Chance für ein gutes Miteinander zu sehen und sie gemeinsam weiterzuentwickeln.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft muss sich daher auf seine Weise bemühen, dem gerecht zu werden, was als Leitgedanke im Schulleitbild formuliert ist:

 

DIE  Schulvereinbarung des GSG IM PDF-FORMAT

Am Geschwister-Scholl-Gymnasium können wir in der Schulgemeinschaft:

 

  •  Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulleitung sowie Angestellte treffen und kennen lernen
  • miteinander arbeiten, lernen, reden, spielen, feiern, leben
  • erfahren, welche Möglichkeiten in uns stecken
  • durch Beispiele ermutigt werden
  • Neues lernen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln und vertiefen
  • grundlegende Werte für das eigene Leben sowie für das Miteinander erfahren und erleben
  • Respekt und Anerkennung gegenüber dem entgegenbringen, was Andere können
  • Wichtiges und Schönes erleben
  • die Geschwister Scholl als Vorbild kennen lernen und uns an ihrem Eintreten für Schwächere, an ihrer Zivilcourage im täglichen Umgang miteinander ein Beispiel nehmen

 


Deshalb gehen wir alle so miteinander um:

  • Wir haben Zeit füreinander, begegnen uns respektvoll, freundlich und offen.
  • Wir sind bereit, Anderen zu helfen und sie zu unterstützen.
  • Wir hören einander zu.
  • Wir achten die Meinung Anderer, auch wenn sie nicht mit unserer eigenen übereinstimmt.
  • Wir achten die Leistung Anderer.
  • Wir lösen Konflikte fair, gerecht und bedenken stets das Wohl der Anderen.
  • Wir verletzen niemanden tätlich oder mit Worten und respektieren die Privatsphäre der Anderen.
  • Wir achten das Eigentum der Anderen.
  • Wir achten, schützen und pflegen Gebäude, Mobiliar sowie die technischen Einrichtungen und Lernmittel.
  • Wir gehen mit unserer Umwelt sorgsam um.
  • Wir achten auf den Läuteplan und somit auf den pünktlichen Unterrichtsbeginn und das pünktliche Unterrichtsende.
  • Wir nehmen unsere Ämter und Dienste verantwortlich wahr.
  • Wir heißen Gäste bei uns willkommen.
  • Wir sind außerhalb und in der Schule immer auch „Botschafterinnen“ und „Botschafter“ des Geschwister-Scholl-Gymnasiums.

 

Deshalb gilt für uns als Schülerinnen und Schüler Folgendes:

 Wir Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Ausbildung und erkennen dies als Vorteil. Wir leben und lernen in der Schulgemeinschaft und sind uns unserer Rechte und Pflichten bewusst.

 

So verhalten wir uns im Schulgebäude und auf dem Grundstück:

  •  Wir verhalten uns im Gebäude ruhig und rücksichtsvoll.
  • Wir rennen nicht, um Andere nicht zu gefährden.
  • Das Obergeschoss nutzen wir für ein ungestörtes Lernen. Wir achten dort auf Ruhe in den Fluren und verlassen in den unterrichtsfreien Zeiten das Obergeschoss. Wir Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen uns im Obergeschoss in den Fluren des Oberstufenbereichs aufhalten, sofern wir auf Sauberkeit und Ruhe achten.
  • Die Schule ist zu einer Aufsicht über minderjährige Schüler verpflichtet. Deshalb bleiben wir, soweit wir noch nicht volljährig sind, während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände.
  • Wir haben die private Kommunikations- und Unterhaltungselektronik im Gebäude und im Unterricht ausgeschaltet, weil wir uns auf die Schule konzentrieren, miteinander kommunizieren und einen Missbrauch ausschließen möchten. Deren Nutzung in der Kursstufe (J1, J2) ist innerhalb des Gebäudes nur in den von der Schulleitung eigens ausgewiesenen Räumlichkeiten gestattet. Film- und Fotoaufnahmen sowie das Hören von Musik ohne Kopfhörer sind auch hier nicht erlaubt.
  • In Ausnahmefällen kann eine Lehrkraft die Nutzung der privaten Kommunikations- und Unterhaltungselektronik erlauben.
  • Fachräume betreten wir nur in Anwesenheit der zuständigen Lehrkraft.
  • Wir verlassen unsere Arbeits- und Aufenthaltsräume in sauberem Zustand. Das Gleiche gilt auch für die Toiletten.
  • Unsere Klassengemeinschaft ist verantwortlich für den Zustand des Klassenraumes und des Bereiches vor dem Klassenzimmer. Der Ordnungsdienst übernimmt notwendige Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen. Der von der SMV organisierte Reinigungsdienst ist zuständig für Flure und Mensa.
  • Wenn wir die Klassenräume verlassen, achten wir darauf, dass Fenster und Türen verschlossen sind, das Licht ausgeschaltet und bei Unterrichtsende aufgestuhlt ist. Der Ordnungsdienst kontrolliert dies.
  • Wenn wir eine Beschädigung im Schulgebäude verursachen oder entdecken, melden wir dies unverzüglich dem Hausmeister, im Sekretariat oder einer Lehrkraft.
  • Wir liefern Fundsachen beim Hausmeister ab, Ausgeliehenes geben wir pünktlich und unbeschädigt zurück.
  • Aus Gründen der Sicherheit stellen wir unsere Fahrräder oder sonstige Fahrzeuge in den hierfür vorgesehenen Bereichen des Grundstücks ab
  • Wir konsumieren weder Alkohol, Nikotin noch andere Drogen. Das gilt auch für E-Shishas und E-Zigaretten.

 

So tragen wir zum Gelingen des Unterrichts bei:

  • Wir sind pünktlich in der Klasse und haben unsere Unterrichtsmaterialien gerichtet.
  • Wir tragen keine Mützen, kauen kein Kaugummi und essen nicht während des Unterrichts.
  • Wir hören zu, lassen die Anderen ausreden, nehmen ihre Beiträge ernst und arbeiten engagiert und konzentriert mit.
  • Zusätzliche Vereinbarungen oder Klassenregeln treffen wir mit der jeweiligen Lehrkraft.
  • Über Stundenplanänderungen sowie Vertretungen informieren wir uns am Digitalen Schwarzen Brett bzw. über WebUntis.
  • Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen ist, melden sich die Klassen- oder Kurssprecherinnen und -sprecher im Sekretariat oder bei der Schulleitung.
  • Wenn wir während der Unterrichtszeit erkranken, melden wir uns bei der Lehrkraft der jeweiligen Unterrichtsstunde und anschließend im Sekretariat. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern werden die Eltern über das Sekretariat informiert. Eine schriftliche Entschuldigung reichen unsere Eltern oder wir, falls volljährig, nach.
  • Wenn wir die Schule nicht besuchen können, weil wir erkrankt sind, melden wir dies telefonisch vor der ersten Stunde (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern: die Eltern). Die schriftliche Entschuldigung lassen wir der Klassen-/Kurslehrerin oder dem Klassen-/Kurslehrer binnen dreier Schultage zukommen.
  • Wenn wir beurlaubt werden wollen, beantragen wir dies rechtzeitig. Für eine Stunde wenden wir uns an die jeweilige Fachlehrkraft, für einen Tag an die Klassenlehrerin/Tutorin oder den Klassenlehrer/Tutor und für längere Zeiträume an die Schulleitung. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern tun dies die Eltern.
  • Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien können in der Regel nicht gewährt werden.

 

So nutzen wir die Pausen und die unterrichtsfreie Zeit:

  •  Die Pausen dienen der Erholung. Während der Hofpause gehen wir auf unsere Schulhöfe oder halten uns im Erdgeschoss auf.
  • Wir Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen uns in den Pausen und auch in den Freistunden in unseren Klassenräumen oder im Flurbereich der Oberstufe aufhalten. Schuleigene elektronische Geräte, wie z.B. Smartboards, benutzen wir nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft.
  • Als Minderjährige dürfen wir das Schulgelände während der Mittagspause nicht verlassen, es sei denn, unsere Eltern haben der Schule die schriftliche Erlaubnis erteilt, dass wir zum Mittagessen nach Hause gehen dürfen. Ansonsten halten wir uns im Erdgeschoss oder auf dem Schulgelände auf.
  • Wir betreten aus Sicherheitsgründen nicht die Flachdächer.
  • In der Mensa können wir etwas essen und trinken, arbeiten und uns entspannen. Deshalb achten wir auf Sauberkeit sowie auf gegenseitige Rücksichtnahme und eine angemessene Lautstärke.
  • Zusätzlich haben wir die Möglichkeit, innerhalb der Schule eine öffentliche Bücherei zu benutzen. Sie ist ein Ort des Lesens, des Lernens und der Ruhe.

 

Deshalb gilt für uns als Lehrerinnen und Lehrer Folgendes:

Wir Lehrerinnen und Lehrer tragen wie die Eltern und Erziehungsberechtigten zu der Erziehung unserer Schülerinnen und Schüler bei. Wir erziehen, beraten, betreuen, bilden und unterrichten gemäß den gesetzlichen und schulischen Vorgaben in eigener Verantwortung.

  • Wir sind unseren Schülerinnen und Schülern Vorbild und Anregung.
  • Wir vermitteln Grundwerte und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinander.
  • Wir bemühen uns um gerechtes und verständnisvolles, aber auch um konsequentes Handeln.
  • Wir unterstützen unsere Schüler in ihrer Entwicklung zu mündigen und selbst­-verantwortlichen Menschen.
  • Wir beachten die individuellen Stärken und Schwächen jeder Schülerin und jedes Schülers.
  • Wir bemühen uns, die Probleme bei einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie in der Klasse zu erkennen und geben Hilfestellung für Lösungen.
  • Wir gestalten den Unterricht fachlich kompetent, motivierend sowie methodisch angemessen und nehmen Fortbildungsmöglichkeiten wahr.
  • Wir vermitteln Wissen, Kompetenzen und Bildung.
  • Wir sehen in der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Eltern eine wichtige Voraussetzung für den schulischen Erfolg sowie für die individuelle Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler. Der persönliche Kontakt in Klassen­­pflegschaften und Elterngesprächen ist uns wichtig. Wir sind offen für konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge.
  • Wir beteiligen uns interessiert und aktiv am Schulleben.
  • Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer im Landesbeamtengesetz und entsprechenden Verordnungen niedergelegt.

Deshalb gilt für uns als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Folgendes:

 Wir Eltern bzw. Erziehungsberechtigte tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung unserer Kinder.

  • Wir sind unseren Kindern Vorbild und Anregung.
  • Wir vermitteln Grundwerte und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinander.
  • Wir erziehen unsere Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien (insbesondere Handys und Smartphones) und sozialen Netzwerken. Wir unterstützen die Schule in der Einhaltung der für elektronische Medien geltenden Regeln.
  • Wir unterstützen unser Kind in seinen Lernbemühungen, geben ihm Rückhalt, verfolgen die Lernfortschritte, gehen verständnisvoll mit seinen Misserfolgen um und berücksichtigen dabei seine Fähigkeiten.
  • Wir schaffen folgende Grundbedingungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen unseres Kindes:

– eine positive Bildungseinstellung,

– eine ruhige Lernatmosphäre und genügend Arbeitszeit zu Hause,

– ausreichend Erholung, Schlaf und Bewegung sowie eine gesunde Ernährung.

  • Wir vermitteln unserem Kind die Einsicht, sorgsam mit schulischem Eigentum umzugehen.
  • Wir achten auf eine angemessene Kleidung für den Schulbesuch.
  • Wir sorgen für eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht.
  • Bei Erkrankung unseres Kindes melden wir dies vor der ersten Stunde telefonisch oder per e-Mail im Sekretariat an krankmeldung@gsg-mannheim.de und reichen eine schriftliche Entschuldigung binnen dreier Schultage nach.
  • Beurlaubungen unseres Kindes beantragen wir rechtzeitig. Für eine Stunde wenden wir uns an die jeweilige Fachlehrkraft, für einen Tag an die Klassenlehrerin/Tutorin oder den Klassenlehrer/Tutor und für längere Zeiträume an die Schulleitung. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien können in der Regel nicht gewährt werden.
  • Wenn unser Kind zum Mittagessen nach Hause gehen darf, teilen wir dies der Schule schriftlich mit.
  • Wir sind uns der gemeinsamen Erziehungsverantwortung von Familie und Schule bewusst und arbeiten deshalb konstruktiv mit den Lehrkräften sowie der Schulleitung zusammen. Wir nutzen Beratungsgespräche mit den Lehrkräften sowie die Informations- und Mitsprachemöglichkeiten in Klassenpflegschaften.
  • Wir beteiligen uns interessiert und aktiv am Schulleben.

Deshalb gilt für uns als Schulleitung Folgendes:

 Wir als Schulleitung tragen die Gesamtverantwortung für das Geschwister-Scholl-Gymnasium.

  • Wir sind allen am Schulleben Beteiligten Vorbild und Anregung.
  • Wir leiten die Schule in einer ausgewogenen Balance zwischen Freiheit und Führung.
  • Wir informieren alle Mitglieder der Schulgemeinschaft über organisatorische und pädagogische Maßnahmen.
  • Wir initiieren und fördern die notwendigen Schritte einer angemessenen Schulentwicklung.
  • Wir schätzen und fördern die offene, vielfältige und ständige Kommunikation sowie die Integration aller Mitglieder der Schulgemeinschaft in Entscheidungsprozesse und dies in einer konstruktiven und konsensorientierten Atmosphäre.
  • Wir tragen Fürsorge für jedes Mitglied der Schulgemeinschaft und stehen für Gespräche und Beratung zur Verfügung.
  • Wir fördern das Verantwortungsbewusstsein aller am Schulleben Beteiligten für das individuelle und gemeinschaftliche Wohl.
  • Wir achten darauf, dass das Schulleitbild des Geschwister-Scholl-Gymnasiums im Schulalltag umgesetzt wird.

Deshalb gilt für uns als Sekretärin und Haus-meister Folgendes:

 Wir sind zuständig für die Verwaltung der Schule, die Organisation des Schultages sowie für die Betreuung des Schulgebäudes.

  • Wir fördern den reibungslosen Ablauf des Schulalltages.
  • Wir stehen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft mit Rat und Tat zur Seite.

So verhalten wir uns alle bei Feueralarm:

  • Bei Feueralarm ertönt ein langer auf- und abschwingender Heulton mit einer Durchsage.
  • Wir lassen alle Sachen zurück, schließen Fenster und Türen und schalten das Licht aus.
  • Wir verlassen das Schulgebäude schnell und diszipliniert auf den vorgesehenen Fluchtwegen und gehen zu den vorgesehenen Sammelplätzen.

 

So verhalten wir uns im Krisenfall:

 Wir richten uns nach den vereinbarten Verhaltensregeln.

 

 

Verpflichtungserklärung:

 

Mit dem Eintritt in die Schulgemeinschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums akzeptieren wir als

  • Schülerinnen und Schüler
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Schulleitung
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
  • Sekretärin und Hausmeister

diese Schulvereinbarung als für uns verbindlich und bemühen uns um ihre Einhaltung.

 

Diese Schulvereinbarung trat zum 01.08.2016 in Kraft.

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