ACHTUNG – neues Entschuldigungsverfahren

02.04.2025

ACHTUNG – neues Entschuldigungsverfahren

Der Landtag hat einige schulrechtliche Änderungen verabschiedet. Davon betroffen ist auch ein
Passus (§ 2 Abs. 1) in der Schulbesuchsverordnung.

Das Entschuldigungsverfahren wird nun vereinfacht.

Ab sofort entfällt das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung nach der
Krankmeldung.

 

Lesen Sie alles ausführlich im

Elternbrief zur Änderung der Schulbesuchsverordnung vom 31.03.2025

ACHTUNG – neues Entschuldigungsverfahren