ACHTUNG – neues Entschuldigungsverfahren
02.04.2025
ACHTUNG – neues Entschuldigungsverfahren
Der Landtag hat einige schulrechtliche Änderungen verabschiedet. Davon betroffen ist auch ein
Passus (§ 2 Abs. 1) in der Schulbesuchsverordnung.
Das Entschuldigungsverfahren wird nun vereinfacht.
Ab sofort entfällt das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung nach der
Krankmeldung.
Lesen Sie alles ausführlich im
Elternbrief zur Änderung der Schulbesuchsverordnung vom 31.03.2025
