Schulvereinbarung
miteinander lernen – miteinander leben





Geschwister-Scholl-Gymnasium
Mannheim-Vogelstang




Übersicht



Die Farbsignale sind wie folgt zu verstehen:

Allgemeines zur Schulgemeinschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums

Selbstverpflichtungen, die für alle Mitglieder oder für eine Gruppe der Schulgemeinschaft gelten

Verhaltensregelungen für Schüler in unterschiedlichen Bereichen



Vorwort

Im Geschwister-Scholl-Gymnasium treffen sich jeden Morgen über 800 Individuen, die den Großteil ihres Arbeitstages hier verbringen. Es treffen sich Ältere und Jüngere, Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, Schüler und Lehrer, Schulleitung sowie Angestellte der Schule. Hinzu kommen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Sie alle wollen erfolgreich arbeiten und dies in einer gesunden und harmonischen Atmosphäre.

Wenn so viele verschiedene Menschen miteinander leben und arbeiten, ergeben sich zwangsläufig auch Unterschiede in der Auslegung von Situationen, in der Bestimmung von gemeinsamen Zielen und der hierfür notwendigen Mittel und Wege. Diese Unterschiede ergeben sich aus den verschiedenen Aufgaben, Erfahrungen, Interessen sowie Persönlichkeiten. Deshalb gehören auch Konflikte zu jeder Gemeinschaft. Sie dürfen sie aber nicht lähmen oder zerstören, sondern sollen durch konstruktive Lösungen zur Weiterentwicklung der Schule beitragen.

Regeln erleichtern das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Sie geben Orientierung, schaffen Ordnung sowie Berechenbarkeit und Verlässlichkeit, vermeiden Konflikte oder helfen diese zu regulieren, wenn sie dennoch auftreten. Sie bewahren Erprobtes und Bewährtes und zeigen den Weg zur Veränderung. Allerdings funktionieren sie nur, wenn jeder seine Verantwortung hierfür wahrnimmt.

Gemeinschaft lebt durch ein Nehmen und Geben. Während die Rechte des Einzelnen ihn vor der Willkür der Gemeinschaft oder anderer Mitglieder dieser Gemeinschaft schützen und ihm die Möglichkeiten der Beteiligung an Entscheidungsprozessen zeigen, beschreiben die Pflichten den Beitrag, die Verantwortung jedes Mitglieds für ein gelebtes Miteinander.

In unserer Schulvereinbarung, die für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gilt, legen wir diese Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft fest. Dabei berücksichtigen wir die Unterschiede zwischen den beteiligten Gruppen und beschreiben für diese die jeweils geltenden Regeln in getrennten Abschnitten.

Zahlreiche hier festgelegte Regeln ergeben sich durch die allgemeine Gesetzgebung sowie durch schulrechtliche Bestimmungen. Sie können deshalb nicht relativiert oder übergangen werden. Andere Rechte und Pflichten werden aus diesen Vorgaben abgeleitet oder sind für die spezielle Situation an unserem Gymnasium formuliert. Diese können grundsätzlich immer auf ihre aktuelle Tauglichkeit überprüft werden. Sie können aber nicht ständig verändert oder dem jeweiligen persönlichen Interesse angepasst werden.

Wir sind uns bewusst, dass das Festlegen von Rechten und Pflichten noch keine gute Schule macht. Es liegt an jedem von uns, diese Schulvereinbarung als Selbstverpflichtung zu verstehen und sie mit Leben zu erfüllen, sie als Chance für ein gutes Miteinander zu sehen und sie gemeinsam weiterzuentwickeln.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft muss sich daher auf seine Weise bemühen, dem gerecht zu werden, was als Leitgedanke im Schulleitbild formuliert ist:

miteinander lernen – miteinander leben



Am Geschwister-Scholl-Gymnasium können wir in der Schulgemeinschaft:

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene treffen und kennen lernen
  • miteinander arbeiten, lernen, reden, spielen, feiern, leben
  • erfahren, welche Möglichkeiten in uns stecken
  • durch Beispiele ermutigt werden
  • Neues lernen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln und vertiefen
  • grundlegende Werte für das eigene Leben sowie für das Miteinander erfahren und erleben
  • Respekt und Anerkennung gegenüber dem entgegenbringen, was andere können
  • Wichtiges und Schönes erleben
  • die Geschwister Scholl als Vorbild kennen lernen und uns an ihrem Eintreten für Schwächere, an ihrer Zivilcourage im täglichen Umgang miteinander ein Beispiel nehmen

Deshalb gehen wir alle so miteinander um:

  • Wir haben Zeit füreinander, begegnen uns respektvoll, freundlich und offen.
  • Wir sind bereit, anderen zu helfen und sie zu unterstützen.
  • Wir hören einander zu, weil wir die Meinung anderer achten, auch wenn sie nicht mit unserer eigenen übereinstimmt.
  • Wir achten die Leistung anderer.
  • Wir lösen Konflikte fair, gerecht und bedenken stets das Wohl der anderen.
  • Wir verletzen niemanden tätlich oder mit Worten.
  • Wir achten das Eigentum der anderen.
  • Wir achten, schützen und pflegen Gebäude, Mobiliar sowie die technischen Einrichtungen und Lernmittel und gestalten unsere Räume so, dass wir uns gerne darin aufhalten.
  • Wir gehen mit unserer Umwelt sorgsam um.
  • Wir achten auf den pünktlichen Unterrichtsbeginn und das pünktliche Unterrichtsende.
  • Wir nehmen unsere Ämter und Dienste verantwortlich wahr.
  • Wir heißen Gäste bei uns willkommen.
  • Wir sind außerhalb und in der Schule immer auch „Botschafter” des Geschwister-Scholl-Gymnasiums.


Deshalb gilt für uns als Schüler Folgendes:

Wir Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Ausbildung und erkennen dies als Vorteil. Wir leben und lernen in der Schulgemeinschaft, nutzen unsere Rechte und erfüllen unsere Pflichten.


So verhalten wir uns im Schulgebäude und auf dem Grundstück:

  • Wir bewegen uns im Gebäude ruhig und rücksichtsvoll.
  • Das Obergeschoss nutzen wir für ein ungestörtes Lernen. Wir achten dort auf Ruhe auf den Gängen und verlassen – insofern wir Schüler der Unter- oder Mittelstufe sind – in den unterrichtsfreien Zeiten das Obergeschoss, wenn ein Aufenthalt in beaufsichtigten Räumen nicht möglich ist.
  • Die Schule ist zu einer Aufsicht über minderjährige Schüler verpflichtet. Deshalb bleiben wir, soweit wir noch nicht volljährig sind, während der Unterrichts-zeiten auf dem Schulgelände.
  • Wir haben die private Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (z.B. Handy, MP3-Player, Digitalkamera) im Gebäude und im Unterricht ausgeschaltet, weil wir uns auf die Schule konzentrieren und einen Missbrauch ausschließen möchten.
  • Fachräume betreten wir nur in Anwesenheit des zuständigen Lehrers.
  • Wir verlassen unsere Arbeits- und Aufenthaltsräume in sauberem Zustand, so wie wir oder andere sie vorfinden möchten. Das Gleiche gilt auch für die Toiletten.
  • Unsere Klassengemeinschaft ist verantwortlich für den Zustand des Klassenraumes und des Bereiches vor dem Klassenzimmer. Der jeweilige Ordnungsdienst organisiert eventuell notwendige Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen.
  • Wenn wir die Klassenräume verlassen, achten wir darauf, dass das Licht ausgeschaltet, die Fenster ge- und die Tür verschlossen sind und bei Unterrichtsende aufgestuhlt ist.
  • Wenn wir eine Beschädigung im Schulgebäude verursachen oder entdecken, melden wir dies unverzüglich dem Hausmeister, im Sekretariat oder einem Lehrer, damit der Schaden behoben werden kann und sich nicht vergrößert.
  • Wir liefern Fundsachen beim Hausmeister ab, Ausgeliehenes geben wir pünktlich und unbeschädigt zurück.
  • Aus Gründen der Sicherheit stellen wir unsere Fahrräder oder sonstigen Fahrzeuge an den hierfür vorgesehenen Stellen des Grundstücks ab.
  • Wir konsumieren weder Alkohol noch Drogen.

So tragen wir zu einem gelingenden Unterricht bei:

  • Wir sind beim zweiten Läuten in der Klasse, tragen keine Mützen, kauen kein Kaugummi und essen nicht während des Unterrichts.
  • Wir hören zu, lassen die anderen ausreden, nehmen ihre Beiträge ernst und arbeiten engagiert und konzentriert mit.
  • Zusätzliche Vereinbarungen treffen wir mit dem jeweiligen Lehrer.
  • Über Stundenplanänderungen sowie Vertretungen informieren wir uns am Schwarzen Brett.
  • Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer eingetroffen ist, melden sich die Klassen- oder Kurssprecher im Schulsekretariat oder bei der Schulleitung.
  • Wenn wir während der Unterrichtszeit erkranken, melden wir uns beim Lehrer der jeweiligen Unterrichtsstunde. Bei minderjährigen Schülern werden die Eltern über das Schulsekretariat informiert. Eine schriftliche Entschuldigung reichen unsere Eltern oder wir, falls volljährig, nach.
  • Wenn wir die Schule nicht besuchen können, weil wir erkrankt sind, dann melden wir dies telefonisch in der 1. Stunde (bei minderjährigen Schülern: die Eltern). Die schriftliche Entschuldigung legen wir nach Rückkehr dem Klassen-/Kurslehrer spätestens nach drei Schultagen unaufgefordert vor.
  • Oberstufenschüler legen ein Attest vor, wenn sie krankheitsbedingt bei einer Klausur fehlen.
  • Wenn wir beurlaubt werden wollen, beantragen wir dies für eine Stunde beim jeweiligen Fachlehrer, für einen Tag beim Klassenlehrer/Tutor und für längere Zeiträume beim Schulleiter. Bei minderjährigen Schülern tun dies die Eltern.
  • Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien können nicht gewährt werden.

So nutzen wir die Pausen und die unterrichtsfreie Zeit:

  • Die Pausen dienen der Erholung. Während der Hofpause gehen wir auf unsere Schulhöfe oder halten uns im Erdgeschoss auf.
  • Die Schüler der 12. und 13. Jahrgangsstufen können sich in den Pausen und auch in den Freistunden in ihren Klassenräumen oder im Flurbereich der Oberstufe aufhalten.
  • Als Minderjährige dürfen wir das Schulgelände während der Mittagspause verlassen, wenn unsere Eltern die Erlaubnis schriftlich der Schule mitgeteilt haben. Ansonsten halten wir uns im Erdgeschoss oder auf dem Schulgelände auf.
  • Wir betreten aus Sicherheitsgründen nicht die Flachdächer.
  • In der Mensa können wir etwas essen und trinken, arbeiten und uns entspannen. Deshalb achten wir auf Sauberkeit sowie auf gegenseitige Rücksichtsnahme und eine angemessene Lautstärke.
  • Zusätzlich haben wir die Möglichkeit, innerhalb der Schule eine öffentliche Bücherei zu benutzen. Sie ist ein Ort des Lesens, des Lernens und der Ruhe.


Deshalb gilt für uns als Lehrer Folgendes:

Wir Lehrerinnen und Lehrer erziehen, beraten, betreuen, bilden und unterrichten gemäß der gesetzlichen und schulischen Vorgaben in eigener Verantwortung.

  • Wir sind unseren Schülern Vorbild und Anregung.
  • Wir vermitteln Grundwerte und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinander.
  • Wir bemühen uns um gerechtes und verständnisvolles, aber auch um konsequentes Handeln.
  • Wir unterstützen unsere Schüler in ihrer Entwicklung zu mündigen und selbstverantwortlichen Menschen.
  • Wir beachten die individuellen Stärken und Schwächen jedes Schülers.
  • Wir bemühen uns, die Probleme bei einzelnen Schülern sowie in der Klasse zu erkennen und geben Hilfestellung für Lösungen.
  • Wir gestalten den Unterricht fachlich kompetent, motivierend sowie metho-disch angemessen und nehmen Fortbildungsmöglichkeiten wahr.
  • Wir vermitteln Wissen, Kompetenzen und Bildung.
  • Wir sehen in der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Eltern eine wichtige Voraussetzung für den schulischen Erfolg sowie für die individuelle Entwicklung unserer Schüler. Der persönliche Kontakt in Klassenpflegschaften und Elterngesprächen ist uns wichtig.
  • Wir beteiligen uns interessiert und aktiv am Schulleben.

Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer in der Dienstordnung niedergelegt.



Deshalb gilt für uns als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Folgendes:

Wir Eltern bzw. Erziehungsberechtigte tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung unserer Kinder.

  • Wir sind unseren Kindern Vorbild und Anregung.
  • Wir vermitteln Grundwerte und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinander.
  • Wir unterstützen unser Kind in seinen Lernbemühungen, geben ihm Rückhalt, verfolgen die Lernfortschritte, gehen verständnisvoll mit seinen Misserfolgen um und berücksichtigen dabei seine Fähigkeiten.
  • Wir schaffen folgende Grundbedingungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen unseres Kindes: - eine positive Bildungseinstellung - eine ruhige Lernatmosphäre und genügend Arbeitszeit zu Hause - Erholung und Schlaf in ausreichendem Maße und eine gesunde Ernährung.
  • Wir achten auf eine angemessene Kleidung für den Schulbesuch unseres Kindes und auf regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht.
  • Wir vermitteln unserem Kind die Einsicht, sorgsam mit schulischem Eigentum umzugehen.
  • Wir sind uns der gemeinsamen Erziehungsverantwortung von Familie und Schule bewusst und arbeiten deshalb konstruktiv mit Lehrern sowie Schulleitung zusammen. Wir nutzen Beratungsgespräche mit den Lehrern sowie die Informations- und Mitsprachemöglichkeiten in Klassenpflegschaften.
  • Wir beteiligen uns interessiert und aktiv am Schulleben.


Deshalb gilt für uns als Schulleitung Folgendes:

Wir als Schulleitung tragen die Gesamtverantwortung für das Geschwister-Scholl-Gymnasium.

  • Wir sind allen am Schulleben Beteiligten Vorbild und Anregung.
  • Wir leiten die Schule in einer ausgewogenen Balance zwischen Freiheit und Führung.
  • Wir informieren alle Mitglieder der Schulgemeinschaft über organisatorische und pädagogische Maßnahmen.
  • Wir initiieren und fördern die notwendigen Schritte einer angemessenen Schulentwicklung.
  • Wir schätzen und fördern die offene, vielfältige und ständige Kommunikation sowie die Integration aller Mitglieder der Schulgemeinschaft in Entscheidungsprozesse und dies in einer konstruktiven und konsensorientierten Atmosphäre.
  • Wir tragen Fürsorge für jedes Mitglied der Schulgemeinschaft und stehen zu Gesprächen und zur Beratung zur Verfügung.
  • Wir fördern das Verantwortungsbewusstsein aller am Schulleben Beteiligten für das individuelle und gemeinschaftliche Wohl.
  • Wir achten darauf, dass das Schulleitbild des GSG im Schulalltag umgesetzt wird.


Deshalb gilt für uns als Sekretärin und Hausmeister Folgendes:

Wir sind zuständig für die Verwaltung der Schule, die Organisation des Schultages sowie für die Betreuung des Schulgebäudes.

  • Wir fördern den reibungslosen Ablauf des Schulalltages.
  • Wir stehen als Ansprechpartner Schülern, Lehrern und Eltern mit Rat und Tat zur Seite.


So verhalten wir uns alle bei Feueralarm:

  • Bei Feueralarm ertönt ein langer auf- und abschwingender Heulton.
  • Wir lassen alle Sachen zurück, schließen Fenster und Türen und schalten das Licht aus.
  • Wir verlassen das Schulgebäude schnell und diszipliniert auf den vorgesehenen Fluchtwegen und gehen zu den vorgesehenen Sammelplätzen.

So verhalten wir uns im Krisenfall:

  • Wir richten uns nach den vereinbarten Verhaltensregeln.



Verpflichtungserklärung:

Mit dem Eintritt in die Schulgemeinschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums akzeptieren wir als

  • Schülerinnen und Schüler
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Schulleitung
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
  • Sekretärin und Hausmeister

diese Schulvereinbarung als für uns verbindlich und bemühen uns um ihre Einhaltung.

Diese Schulvereinbarung tritt zum 01.09.2009 in Kraft.