Sonderlehrgänge für Spätaussiedler
Das Y-Modell
| Fachhochschulreife
(schulischer Teil) Bei Eignung Kurs zur allgemeinen Hochschulreife |
Allgemeine
Hochschulreife |
1. Jahr |
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Voraussetzungen
Vorbildung |
| Erforderliche Vorbildung | 1. Aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion: a) Sekundarabschluss ® 2-jähriger Sonderlehrgang FHR, bei qualifiziertem Abschluss nach dem 1. Studienjahr AHR oder b) 1 Studienjahr (Vollstudium) an einer Hochschule ® 2-jähriger Sonderlehrgang AHR |
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| Teilnehmer | Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz | |
| Abschlussmöglich-keiten | Allgemeine Hochschulreife (AHR) Fachhochschulreife (FHR) - schulischer Teil |
Erstes Jahr des 2-jährigen Sonderlehrgangs (identisch für AHR-Kurs und FHR-Kurs)
| Teilnehmer | 1. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit Sekundarabschluss
2. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit 1 Studienjahr (Vollstudium) an einer Hochschule |
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| Verlauf | 1. Probezeit bis 01.Februar 2. Halbjahresinformation am 1. Februar 3. Schriftliche Prüfung in der Sprache des Herkunftlandes gegen Ende des Schuljahres 4. Versetzungsentscheidung am Ende des Schuljahres |
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| Anforderungen | Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie Feststellungsprüfung in der Sprache des Herkunftslandes | |
| Zuweisung in das zweite Jahr | erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. Erfolgreicher Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt: 4,0) 2. Qualifizierter Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt in den Hauptfächern: 2,5 und in den Nebenfächern: 3,0) |
Zweites Jahr (AHR-Kurs)
| Teilnehmer | 1. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Ländern mit 12-jähriger Schulzeit nach erfolgreicher Versetzung
2. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das 1. Jahr mit einem qualifizierten Ergebnis bestanden haben (Hauptfächer: 2,5 und Nebenfächer: 3,0) |
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| Verlauf | 1. Schriftliche Abschlussprüfung in der Regel im April 2. Mündliche Abschlussprüfung im Juni | |
| Anforderungen | Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern: Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie freiwillige Arbeitsgemeinschaften | |
| Abschlussprüfung | 1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik 2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach |
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| Abschluss-qualifikation | Allgemeine Hochschulreife |
Zweites Jahr (FHR-Kurs)
| Teilnehmer | Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das erste Jahr des Sonderlehrgangs erfolgreich abgeschlossen haben (Durchschnitt: 4,0) | |
| Verlauf | 1. Schriftliche Abschlussprüfung in der Regel im April 2. Mündliche Abschlussprüfung im Juni |
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| Anforderungen | Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern (in Klammern die Wochen-Stundenzahl) Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie | |
| Abschlussprüfung | 1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik 2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach |
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| Abschluss-qualifikation | Fachhochschulreife (schulischer Teil) | |
| Zuerkennung der Allgemeinen Fachhoch-schulreife | Das Zeugnis der Allgemeinen Fachhochschulreife wird ausgestellt, wenn eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine gleichgestellte förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren nachgewiesen ist. | |
| Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife | Für einen Teilnehmer am 2. Jahr (FHR-Kurs) mit qualifiziertem Abschluss in der Abschlussprüfung (Durchschnitt in den Hauptfächern und in der Sprache des Herkunftslandes: 2,5 sowie Durchschnitt in den Nebenfächern: 2,5) besteht die Möglichkeit, in einem dritten Jahr die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. |
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