Sonderlehrgänge für Spätaussiedler

Das Y-Modell

Fachhochschulreife
(schulischer Teil)
Bei Eignung Kurs zur 
allgemeinen Hochschulreife
Allgemeine
Hochschulreife
2. Jahr Fachhochschulreife2. Jahr allgemeine Hochschulreife
1. Jahr
Voraussetzungen
Vorbildung
Erforderliche Vorbildung 1. Aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion: a) Sekundarabschluss ® 2-jähriger Sonderlehrgang FHR, bei qualifiziertem Abschluss nach dem 1. Studienjahr AHR oder b) 1 Studienjahr (Vollstudium) an einer Hochschule ® 2-jähriger Sonderlehrgang AHR
Teilnehmer Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz
Abschlussmöglichkeiten Allgemeine Hochschulreife (AHR) Fachhochschulreife (FHR) - schulischer Teil

Erstes Jahr des 2-jährigen Sonderlehrgangs (identisch für AHR-Kurs und FHR-Kurs)

Teilnehmer 1. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit Sekundarabschluss 2. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit 1 Studienjahr (Vollstudium) an einer Hochschule
Verlauf 1. Probezeit bis 01.Februar 2. Halbjahresinformation am 1. Februar 3. Schriftliche Prüfung in der Sprache des Herkunftlandes gegen Ende des Schuljahres 4. Versetzungsentscheidung am Ende des Schuljahres
Anforderungen Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie Feststellungsprüfung in der Sprache des Herkunftslandes
Zuweisung in das zweite Jahr erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. Erfolgreicher Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt: 4,0) 2. Qualifizierter Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt in den Hauptfächern: 2,5 und in den Nebenfächern: 3,0)

Zweites Jahr (AHR-Kurs)

Teilnehmer 1. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Ländern mit 12-jähriger Schulzeit nach erfolgreicher Versetzung 2. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das 1. Jahr mit einem qualifizierten Ergebnis bestanden haben (Hauptfächer: 2,5 und Nebenfächer: 3,0)
Verlauf 1. Schriftliche Abschlussprüfung in der Regel im April 2. Mündliche Abschlussprüfung im Juni
Anforderungen Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern: Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie freiwillige Arbeitsgemeinschaften
Abschlussprüfung 1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik 2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach
Abschlussqualifikation Allgemeine Hochschulreife

Zweites Jahr (FHR-Kurs)

Teilnehmer Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das erste Jahr des Sonderlehrgangs erfolgreich abgeschlossen haben (Durchschnitt: 4,0)
Verlauf 1. Schriftliche Abschlussprüfung in der Regel im April 2. Mündliche Abschlussprüfung im Juni
Anforderungen Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern (in Klammern die Wochen-Stundenzahl) Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie
Abschlussprüfung 1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik 2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach
Abschlussqualifikation Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Zuerkennung der Allgemeinen Fachhochschulreife Das Zeugnis der Allgemeinen Fachhochschulreife wird ausgestellt, wenn eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine gleichgestellte förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren nachgewiesen ist.
Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife Für einen Teilnehmer am 2. Jahr (FHR-Kurs) mit qualifiziertem Abschluss in der Abschlussprüfung (Durchschnitt in den Hauptfächern und in der Sprache des Herkunftslandes: 2,5 sowie Durchschnitt in den Nebenfächern: 2,5) besteht die Möglichkeit, in einem dritten Jahr die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben.