| Teilnehmer |
1. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit Sekundarabschluss
2. Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit 1 Studienjahr (Vollstudium) an einer Hochschule |
| Verlauf |
1. Probezeit bis 01.Februar
2. Halbjahresinformation am 1. Februar
3. Schriftliche Prüfung in der Sprache des Herkunftlandes gegen Ende des Schuljahres
4. Versetzungsentscheidung am Ende des Schuljahres |
| Anforderungen |
Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern
Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie
Feststellungsprüfung in der Sprache des Herkunftslandes |
| Zuweisung in das zweite Jahr |
erfolgt nach folgenden Kriterien:
1. Erfolgreicher Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt: 4,0)
2. Qualifizierter Abschluss des ersten Jahres (Durchschnitt in den Hauptfächern: 2,5 und in den Nebenfächern: 3,0) |
| Teilnehmer |
1. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Ländern mit 12-jähriger Schulzeit nach erfolgreicher Versetzung
2. Teilnehmer am 1. Jahr des Sonderlehrgangs aus Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das 1. Jahr mit einem qualifizierten Ergebnis bestanden haben (Hauptfächer: 2,5 und Nebenfächer: 3,0) |
| Verlauf |
1. Schriftliche Abschlussprüfung in der Regel im April
2. Mündliche Abschlussprüfung im Juni |
| Anforderungen |
Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern:
Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie
freiwillige Arbeitsgemeinschaften |
| Abschlussprüfung |
1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik
2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach |
| Abschlussqualifikation |
Allgemeine Hochschulreife |
| Teilnehmer |
Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die das erste Jahr des Sonderlehrgangs erfolgreich abgeschlossen haben (Durchschnitt: 4,0) |
| Verlauf |
1. Schriftliche Abschlussprüfung in der Regel im April
2. Mündliche Abschlussprüfung im Juni |
| Anforderungen |
Schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in folgenden Fächern (in Klammern die Wochen-Stundenzahl)
Geschichte, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Physik, Erdkunde, Englisch, Biologie oder Chemie |
| Abschlussprüfung |
1. Schriftlich in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik
2. Mündlich in 1 Nebenfach und bei Differenz von 1 Note zwischen Anmeldenote und Note in der schriftlichen Prüfung auch in dem jeweiligen Hauptfach |
| Abschlussqualifikation |
Fachhochschulreife (schulischer Teil) |
| Zuerkennung der Allgemeinen Fachhochschulreife |
Das Zeugnis der Allgemeinen Fachhochschulreife wird ausgestellt, wenn eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine gleichgestellte förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren nachgewiesen ist. |
| Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife |
Für einen Teilnehmer am 2. Jahr (FHR-Kurs) mit qualifiziertem Abschluss in der Abschlussprüfung (Durchschnitt in den Hauptfächern und in der Sprache des Herkunftslandes: 2,5 sowie Durchschnitt in den Nebenfächern: 2,5) besteht die Möglichkeit, in einem dritten Jahr die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. |